Lieferung

Sehr geehrte Kunden!

Durch die Umsetzung der TPD2 (Tobacco Product Directive 2) ist nun der
Versandhandel von E-Zigaretten (E-Liquids) in Österreich an Privatpersonen verboten.

B2B Lieferkosten nach Österreich:
Die Lieferdauer beträgt im Regelfall 3-5 Werktage.

Bestellungen sind im Regelfall innerhalb von 24 Stunden versandfertig.
Pauschal** € 4,90,-
Versandkostenfrei ab € 500,-

B2B Lieferkosten nach Deutschland :
Die Lieferdauer beträgt im Regelfall etwa 3-7 Werktage.

Bestellungen sind im Regelfall innerhalb von 24 Stunden versandfertig.
Pauschal** € 12,90,-
Versandkostenfrei ab € 500,-

*Retoursendungen per Nachnahme werden nicht Übernommen bzw. Unfreie Sendungen ! Diese gehen direkt zum Versender zurück.
**Bis auf Widerruf behalten wir uns vor, durch Änderung unserer Versanddienstleister o.ä. die Versandkosten ab zu ändern.
Die Pauschalen Versandkosten teilen sich in Porto/Transportkosten und Verpackungsmaterial.
 
Lieferung und Lieferfristen
 
1.
Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens aber mit Auslieferung aus unserem Lager geht die Gefahr auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn die Transportkosten zu unseren Lasten gehen.

2.
Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten.
 
3.
Der Besteller hat den Crazy Flavour Shop rechtzeitig auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften aufmerksam zu machen, die für die Erfüllung des Vertrages zu beachten sind.
 
4.
Die Geltendmachung von Transportschäden gegenüber den dafür haftenden Firmen obliegt ausschließlich dem Besteller. Wir werden dem Besteller etwaige uns zustehende Ansprüche zur Geltendmachung dieser Schäden abtreten.
 
5.
Die vereinbarte Lieferfrist wird wenn immer möglich eingehalten. Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Besteller weder das Recht auf Rücktritt vom Vertrag noch Anspruch auf Ersatz für direkten oder indirekten Verzugsschaden, außer es seien bei Fixgeschäften spezielle Schadenersatzfolgen vereinbart worden. Ereignisse höherer Gewalt wie Mobilmachung, Krieg, unverschuldete Verzögerungen in der Fertigstellung, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Streiks sowie Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung entbinden uns ganz oder teilweise von unseren Lieferpflichten.
 
6.
Lieferungen auf Abruf sind ausdrücklich zu vereinbaren. Bei Geschäftsverkauf, Fusionen und dergleichen sind die bestehenden Verträge vom Rechtsnachfolger des Bestellers zu übernehmen.